Die klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung!
Sehr verehrter Leser. Es sei hier darauf hingewiesen, das die RFB den Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung nicht empfiehlt. Unsere Prämisse lautet:
Trenne Kapitalanlage und Absicherung
Da die Lebensversicherung aber noch in Millionen von Haushalten vertreten ist, gebe wir hier die Informationen auf unserer Interseite bekannt.
Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert.
Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall – meist oder – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle.
Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.
Private Rentenversicherungen gehören ebenfalls zu den Lebensversicherungen. Als Leistung einer Rentenversicherung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“. Siehe auch „Private Altersvorsorge“.
Abgrenzung
Die Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, die aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruhen.
Zweitmarkt
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Vertrag auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen (Gebrauchtpolicen) zu verkaufen.
Der Vorteil dieser Lösung ergibt sich für den Verkäufer aus dem Umstand, dass möglicherweise die Käufer den Wert des Vertrages subjektiv höher einschätzen, als es sich aus dem gesetzlichen oder dem ggf. höheren vertraglichen Rückkaufswert ergibt, bei dem meist noch ein Stornoabzug vorgenommen wird und bei dem auch die Schlussüberschussanteile niedriger sind, selbst wenn der Gesamtwert über dem Zeitwert liegt.
Wegen der Unberechenbarkeit der Ablaufleistung stellt der Kauf einer solchen Gebrauchtpolice für den Käufer ein hohes finanzielles Risiko dar.
Für den verkaufenden Versicherungsnehmer stellt der Verkauf die günstigste Lösung dar, wenn ansonsten eine Kündigung unvermeidlich wäre.
Bis zur Finanzkrise 2008 bestand in Deutschland ein Zweitmarkt mit geringen Margen. Seitdem gibt es keinen funktionierenden Markt mehr und die vorhandenen Angebote sind durchweg dubios.
In Großbritannien, woher diese Methode kommt, haben sich als Folge zeitweise hohe Verluste für die Käufer ergeben. Zwar sind in Deutschland die Ablaufleistungen der Lebensversicherer im Vergleich zu Großbritannien generell nicht nur hoch, sondern zudem auch sehr verlässlich, andererseits die Rückkaufswerte aber deutlich günstiger für die Versicherungsnehmer, so dass in Deutschland die Marge für den Käufer nicht so hoch ist wie in Großbritannien.
Alternativ kann der Kunde zur Vermeidung der Nachteile einer Kündigung über ein Policendarlehen einen Vorschuss auf die Versicherungsleistung erhalten.
Solvenz der Versicherer
Lebensversicherungsverträge haben eine gegenüber anderen Verträgen extreme Laufzeit von Jahrzehnten, für die der Lebensversicherer an die einmal vereinbarten Beiträge gebunden ist, gleichgültig wie sich die wirtschaftlichen Umstände und die Lebenserwartung entwickeln. Zudem ist die Absicherung der Hinterbliebenen und der Altersversorgung von besonderer öffentlicher Bedeutung. Daher gelten auch im freien europäischen Binnenmarkt für solche Versicherungsdienstleistungen strenge Regeln, die sicherstellen sollen, dass Lebensversicherer stets in der Lage sind, die einmal übernommenen Verpflichtungen für die ganze Vertragsdauer zu erfüllen.
Hierzu zählt die Vorgabe, dass Lebensversicherer in den Verträgen nur ausreichend vorsichtig gewählte Beiträge für die Übernahme der vertraglichen Verpflichtungen vereinbaren dürfen. Die Lebensversicherer müssen den Nachweis erbringen können, dass die jeweils vereinbarten Beiträge ein mit den Methoden der Versicherungsmathematik bestimmtes, aktuell bei Vertragsabschluss als ausreichend angesehenes Niveau nicht unterschreiten.
Da die Hauptaufgabe einer Versicherung der Ausgleich von Risiken zwischen einer sehr großen Zahl gleichartiger Risiken ist (Risikoausgleich im Kollektiv), ist Versicherung stets Massengeschäft. Eine Vereinheitlichung aller Verträge ist damit nicht nur ein Gebot der Rationalisierung, sondern vor allem auch eine Notwendigkeit, um die Gleichartigkeit aller Verträge zu erreichen.
Überschüsse
Der Versicherer erwirtschaftet Überschüsse zugunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Es handelt es sich zum einen um Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen. Zum anderen um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse, die dadurch entstehen, dass der Lebensversicherer weniger Leistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert.
Die Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer üblicherweise entweder in Form einer zusätzlichen Leistung aus der Überschussbeteiligung im Versicherungsfall oder als Barauszahlung, meist in Form einer Verrechnung mit den fälligen Beiträgen (Beitragsverrechnung).
Eine zusätzliche Leistung aus der Überschussbeteiligung im Versicherungsfall kann als verzinsliche Ansammlung vereinbart werden oder die Überschüsse werden in Fonds angelegt. Besteht der Vertrag aus einer konventionellen Grundversicherung, deren Überschüsse in Fonds angelegt werden, spricht man auch von Hybridprodukten.
Bei der Beitragsverrechnung ist nach Abzug der Überschussbeteiligung vom vertraglichen Beitrag nur noch der Zahlbeitrag zu zahlen. In einigen anderen Ländern wird dieser Zahlbeitrag sofort vereinbart, der Versicherer darf den Beitrag aber, falls er nicht mehr ausreicht, ohne weiteres bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstwert erhöhen. Es gibt auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen.
Bei Fondsgebundene Versicherungen fließen die Kapitalerträge vollständig an die Versicherungsnehmer, weshalb es keine Zinsüberschüsse gibt.
Die Prognose dieser Überschussbeteiligung ist naturgemäß mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Insbesondere in Zeiten fallender Börsen und niedriger Zinsen fallen die tatsächlichen Ablaufleistungen niedriger aus als prognostiziert. Kritiker werfen Lebensversicherungen vor, durch zu optimistische Schätzungen den Verkauf von Lebensversicherungen gefördert zu haben.
Vorzeitige Kündigung und Rückkaufswert
Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den sogenannten Rückkaufswert. Dieser wird vertraglich vereinbart.
Der Rückkaufswert ist meist in den ersten Jahren wesentlich niedriger als die Summe der bislang eingezahlten Beiträge. Später erreicht er oft den tatsächlichen Vertragswert zum Kündigungstermin oder übersteigt diesen sogar. Eine positive Rendite des eingezahlten Kapitals ergibt sich meist erst nach mehreren Jahren Laufzeit. Grund hierfür ist, dass die Beiträge höher sind, als für die Erbringung der reinen Leistungen benötigt würde. Daher ist der Wert des Vertrages anfangs niedrig im Vergleich zu den anfänglich gezahlten Beiträgen.
Oftmals werden Stornoabschläge vereinbart. Sie werden damit begründet, dass der Lebensversicherer für vorzeitige Abgänge Anlagen höherer Liquidität und entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss und daher die angestrebte Fristentransformation nicht idealtypisch realisieren kann. In der Praxis werden diese Leistungen zwar in der Regel aus aktuellen Zahlungsströmen bedient, da dieses Kapital aber dann nicht für Neuanlagen zur Verfügung steht, ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden. Ein weiterer Grund liegt in der auftretenden Antiselektion, da die Gefahr besteht, dass vor allem schlechte Risiken im Bestand bleiben. Zudem bedeutet eine vorzeitige Kündigung auch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Einzelheiten wesentlicher Arten der Lebensversicherung
Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risiko-Lebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).
Kapitalbildende Lebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie, meist neben sehr unsicheren Leistungen, auch sichere oder fast sichere Leistungen vorsehen. Diese sicheren oder fast sicheren Leistungen müssen für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Der Versicherer muss also für jeden einzelnen Vertrag das zur (fast) sicheren Leistung benötigte Kapital bis zu der Fälligkeit der Leistung bilden. Nur unsichere Leistungen können nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden, wo die wenigen Leistungsfälle aus den Beiträgen der nicht Betroffenen bezahlt werden.
Kapitalbildende Versicherungen sind also solche, die wegen der hohen Wahrscheinlichkeit der Leistungsfälligkeit einen wesentlichen Sparprozess beim Versicherer erfordern. Diese Beschreibung zeigt aber zugleich, dass es keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen kapitalbildenden Versicherungen und anderen gibt, sondern es sich um eine traditionelle Unterscheidung handelt. Versicherer müssen für alle Versicherungen Kapital bilden, als kapitalbildend werden diejenigen bezeichnet, für die dies in einem besonders hohen Umfang gilt.
Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Da auf jeden Fall eine Leistung erbracht wird, nämlich entweder bei Tod vor oder Erleben des Vertragsendes, muss die mindestens zu erbringende Leistung vom Versicherer für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Stirbt der Versicherte aber sehr früh, kommt es zu einer wesentlich höheren Leistungspflicht als der bisher angesparte Betrag, die nur nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden kann.
Die gemischte Lebensversicherung in ihren verschiedensten Formen, auch fondsgebunden, ist in vielen Ländern die vorherrschende Form der Lebensversicherung.
Die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Verpflichtungen vollständig mit den betreffenden Finanzinstrumenten zu bedecken, bzw. im Fall von Indices mit Finanzinstrumenten, die den betreffenden Index möglichst genau abbilden. Die entsprechenden Kapitalanlagen des Versicherers werden damit auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers gehalten. Die Wertveränderungen bzw. Kapitalerträge dieser vertraglich bestimmten Kapitalanlagen gehen vollständig zu Lasten bzw. zu Gunsten der Versicherungsnehmer.
Da die Kapitalanlage nicht von dem Versicherer im Hinblick auf seine eigene Risikominimierung zur Absicherung einer Garantie oder zugunsten der Versicherungsnehmer zur Erzielung einer verlässlichen Ablaufleistung vorgenommen wird, sind die Ergebnisse der fondsgebundenen Versicherung meist sehr volatil und wenig vorherbestimmbar. Ihre Eignung für die Grundversorgung im Alter ist daher umstritten. Die Rendite kann, insbesondere bei langen Laufzeiten, deutlich besser, aber auch wesentlich schlechter als bei konventionellen Lebensversicherungen sein, deren Kapitalanlage sich durch eine weite Mischung und Streuung auszeichnet. Bei der Grundversorgung für das Alter bedeutet die Möglichkeit eines wesentlich schlechteren Ergebnisses, bis hin zum Kapitalverlust, eine Gefährdung der Lebensgrundlage im Alter. Bei einer Zusatzversorgung hingegen über den lebensnotwendigen Grundstock hinaus kann dies anders sein. Statistische Langfristuntersuchungen sind für den einzelnen Versicherungsnehmer unerheblich, da er seine Altersversorgung in einer konkreten Abfolge von Kapitalmarktzyklen vornehmen muss.
Der Versicherungsnehmer kann selbst Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen. So kann er oft die mit dem Vertrag verbundenen Investmentfonds aus einem mehr oder weniger umfangreichen Sortiment selbst wählen. Hierbei ist häufig auch eine Verteilung des Sparbeitrages auf mehrere Investmentfonds möglich.
Auch kann der Kunde die Auswahl der Investmentfonds, auch während der Vertragsdauer ändern:
Unisex-Tarife
Die Versicherungssumme im Todesfall ist bei der fondsgebundenen Lebensversicherung vertraglich oft in Höhe der Summe der zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) bestimmt. Diese kann jedoch bei vielen Anbietern auch beliebig durch Versicherungsnehmer bei oder sogar nach Vertragsabschluss erhöht oder reduziert werden.
Weitere übliche Ausgestaltungsmöglichkeiten der fondsgebundenen Versicherung sind:
Fondsgebundene Lebensversicherungen ergänzt um Garantiekomponenten werden als Variable Annuitäten angeboten.
Wegen der rein auf Kontenbasis funktionierenden Verwaltung können fondsgebundene Versicherungen flexibler und transparenter als konventionelle Verträge sein. Allerdings erhöht jede vereinbarte Flexibilität auch Kosten der Verwaltung solcher Produkte. Die Transparenz seitens des Versicherers ist zwar hoch, doch ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten von Fonds selbst für den Fachmann oft schwierig. Sie unterliegen dem Kursrisiko der Investmentfonds. Dieses Risiko kann aber durch Anlage in risikoarmen Fonds abgemildert werden, die allerdings auch eine deutlich niedrigere Renditechance haben. Letztlich kann die konventionelle Versicherung als Spezialfall der fondsgebundenen verstanden werden, bei der in einen sehr risikoarmen und wenig volatilen Fonds mit hohen Mindestgarantien investiert wird und durch ein Überschussbeteiligungssystem die noch verbleibenden Schwankungen weitgehend eliminiert werden können. Dadurch, dass dies mit kollektiven Mitteln geschieht, sind die Kosten für die Kapitalanlageverwaltung aber im Vergleich niedriger.
Lebensversicherungen kalkulieren ihre Tarife in Abhängigkeit vom Risiko. Aufgrund der weltweit nachweisbaren und in den relevantesten Altersgruppen wesentlich längeren Lebenserwartung von Frauen liegen deren Beiträge für Lebensversicherungen (Todesfallversicherung) niedriger und für Rentenversicherungen höher als für Männer. Im Rahmen der Gleichstellungsdiskussion wird teilweise gefordert, nur noch Unisex-Tarife zu erlauben, bei denen keine Beitrags-Differenzierung nach Geschlecht vorgenommen werden darf. Gegner dieser Forderung verweisen auf die Vertragsfreiheit sowie den Umstand, dass es ungerecht sei, dass Männer bei gleicher Beitragssumme eine niedrigere Auszahlungssumme als Frauen erhalten. Letztlich kann der Zwang, tatsächlich unterschiedlich teure Verträge zum gleichen Preis anzubieten, nur zu Antiselektionen führen: Versicherern, denen es gelingt, mehr Männer anzuziehen, können Rentenversicherungen billiger anbieten, während Versicherer, die mehr Frauen versichern, dies mit Risiko-Lebensversicherungen durchführen können. Zum 01.01.2012 sind Unisextarife Pflicht.
Quelle: Wikipedia