Die Grundfähigkeitsabsicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Verlust von grundlegenden Fähigkeiten eine monatliche Rente, die zur Deckung laufender Kosten genutzt werden kann. Und Sie haben die Absicherung im Pflegefall inklusive: Denn die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch, wenn Sie zum Pflegefall der Stufe 2 oder 3 in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden.

Grundlegende Absicherung für jeden ...

  • Sie bietet auch Personen, die keiner oder keiner regelmäßigen beruflichen Tätigkeit nachgehen, eine Möglichkeit, deren Arbeitskraft/Leistungsfähigkeit abzusichern. So sind z.B. Schüler, Studenten, Hausfrauen und Arbeitslose versicherbar.
  • Für körperlich Tätige stellt die Grundfähigkeitsversicherung eine günstige Absicherung der Arbeitskraft dar.
  • ... leicht verständlich, günstig und steuerlich absetzbar!
  • Die Definitionen des Leistungsfalls sind klar formuliert und somit leicht verständlich.
  • Die Grundfähigkeitsversicherung ermöglicht eine kostengünstige Absicherung der Arbeitskraft, die sich jeder leisten kann – und sollte. Für einen 25-jährigen Nichtraucher z. B. schon ab gut € 10 im Monat.
  • Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Arbeiten und Leistung beziehen? Kein Problem!
  • Die Entscheidung, ob Sie auch im Leistungsfall noch weiter arbeiten wollen, treffen Sie. Ihre Rente zahlen wir, solange Ihre Beeinträchtigung besteht, auf jeden Fall – egal, ob Sie einen Beruf ausüben oder nicht.

Schutz, der sich Ihrem Bedarf anpasst:

  • Sie können Ihren Beitrag bei Bedarf reduzieren.
  • Die Arbeitskraft kann bis zum Alter von 55, 60 oder 65 Jahren abgesichert werden.
  • Schon bei Vertragsschluss können Sie vereinbaren, dass sich Ihre Rentenleistung erhöht. Schließlich steigen mit dem Alter auch die zu deckenden monatlichen Kosten an.
  • Sie können eine lebenslange Leistungsdauer vereinbaren, damit im Fall der Fälle bis ans Lebensende ein monatliches Auskommen (50 % der vereinbarten Rente) gesichert ist.
  • Wenn sich Ihr Absicherungsbedarf erhöht, können Sie Ihren Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, z. B. bei Heirat, Scheidung, Geburt/Adoption oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
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