Die Grundfähigkeitsabsicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Verlust von grundlegenden Fähigkeiten eine monatliche Rente, die zur Deckung laufender Kosten genutzt werden kann. Und Sie haben die Absicherung im Pflegefall inklusive: Denn die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch, wenn Sie zum Pflegefall der Stufe 2 oder 3 in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden.
Grundlegende Absicherung für jeden ...
- Sie bietet auch Personen, die keiner oder keiner regelmäßigen beruflichen Tätigkeit nachgehen, eine Möglichkeit, deren Arbeitskraft/Leistungsfähigkeit abzusichern. So sind z.B. Schüler, Studenten, Hausfrauen und Arbeitslose versicherbar.
- Für körperlich Tätige stellt die Grundfähigkeitsversicherung eine günstige Absicherung der Arbeitskraft dar.
- ... leicht verständlich, günstig und steuerlich absetzbar!
- Die Definitionen des Leistungsfalls sind klar formuliert und somit leicht verständlich.
- Die Grundfähigkeitsversicherung ermöglicht eine kostengünstige Absicherung der Arbeitskraft, die sich jeder leisten kann – und sollte. Für einen 25-jährigen Nichtraucher z. B. schon ab gut € 10 im Monat.
- Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Arbeiten und Leistung beziehen? Kein Problem!
- Die Entscheidung, ob Sie auch im Leistungsfall noch weiter arbeiten wollen, treffen Sie. Ihre Rente zahlen wir, solange Ihre Beeinträchtigung besteht, auf jeden Fall – egal, ob Sie einen Beruf ausüben oder nicht.
Schutz, der sich Ihrem Bedarf anpasst:
- Sie können Ihren Beitrag bei Bedarf reduzieren.
- Die Arbeitskraft kann bis zum Alter von 55, 60 oder 65 Jahren abgesichert werden.
- Schon bei Vertragsschluss können Sie vereinbaren, dass sich Ihre Rentenleistung erhöht. Schließlich steigen mit dem Alter auch die zu deckenden monatlichen Kosten an.
- Sie können eine lebenslange Leistungsdauer vereinbaren, damit im Fall der Fälle bis ans Lebensende ein monatliches Auskommen (50 % der vereinbarten Rente) gesichert ist.
- Wenn sich Ihr Absicherungsbedarf erhöht, können Sie Ihren Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, z. B. bei Heirat, Scheidung, Geburt/Adoption oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.